Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung und Vercharterung von Yachten, Booten und Wasserspielzeugen zwischen der Sunshine Yacht Charter D.O.O., Montenegro („Chartergesellschaft“), und ihren Kunden („Charterer“).

Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer, soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Charterers finden keine Anwendung, es sei denn, die Chartergesellschaft stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.


2. Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Überlassung von Yachten, Booten und maritimen Wasserspielzeugen zu Charterzwecken.

(2) Die Chartergesellschaft ist nicht Eigentümerin der Yachten, sondern nutzt diese auf Grundlage entsprechender Miet- bzw. Nutzungsverträge mit der Muttergesellschaft.

(3) Die Übergabe und Nutzung erfolgen ausschließlich zu Freizeit- und Charterzwecken gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen.


3. Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Charterleistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Buchungsanfrage des Charterers,

  • schriftliche Buchungsbestätigung durch die Chartergesellschaft,

  • sowie Eingang der vereinbarten Anzahlung bzw. vollständigen Zahlung.

(3) Maßgeblich sind ausschließlich die im Chartervertrag bzw. in der Buchungsbestätigung festgelegten Bedingungen.


4. Charterdauer und Übergabe

(1) Die Charterdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

(2) Die Übergabe der Yacht erfolgt am vereinbarten Übergabeort in fahrtüchtigem, gereinigtem und betriebsbereitem Zustand, vorbehaltlich üblicher Abnutzung.

(3) Der Charterer verpflichtet sich, das Charterobjekt bei Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.


5. Preise, Zahlungen und Kaution

(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Charterpreise.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung bei Buchung und der Restbetrag vor Charterbeginn fällig.

(3) Zusätzlich kann eine Sicherheitskaution verlangt werden, die der Absicherung von Schäden, Selbstbehalten, Zusatzkosten oder Vertragsverletzungen dient.

(4) Die Rückerstattung der Kaution erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe, abzüglich berechtigter Abzüge.


6. Pflichten des Charterers

Der Charterer verpflichtet sich insbesondere:

  • das Charterobjekt sachgemäß, pfleglich und unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften zu nutzen,

  • nur berechtigte und qualifizierte Personen das Fahrzeug führen zu lassen,

  • geltende See-, Hafen- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten,

  • keine Untervermietung oder Weitergabe vorzunehmen,

  • Schäden oder Unfälle unverzüglich zu melden.


7. Haftung und Versicherung

(1) Die Charterobjekte sind im Rahmen der gesetzlichen Mindestanforderungen versichert.

(2) Der Charterer haftet für:

  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung,

  • Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften,

  • Schäden durch Crew oder Mitfahrer.

(3) Die Haftung der Chartergesellschaft ist – soweit gesetzlich zulässig – beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.


8. Rücktritt und Stornierung

(1) Bei Rücktritt durch den Charterer gelten – sofern nicht anders vereinbart – folgende Stornobedingungen:

  • bis 60 Tage vor Charterbeginn: Rückerstattung abzüglich Bearbeitungsgebühr,

  • 59–30 Tage vor Charterbeginn: anteilige Stornogebühr,

  • unter 30 Tagen: keine Rückerstattung.

(2) Der Chartergesellschaft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.


9. Wetter, höhere Gewalt und technische Ausfälle

(1) Wetterbedingte Einschränkungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Nutzung nicht vollständig unmöglich wird.

(2) Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren technischen Defekten ist die Chartergesellschaft berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzobjekt bereitzustellen oder den Chartervertrag aufzulösen.


10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung (Privacy Policy) zu entnehmen.


11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht von Montenegro.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Chartergesellschaft in Montenegro.


12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


Stand: Januar 2026
Sunshine Yacht Charter D.O.O., Montenegro